Vorurteile
Erstaunlicherweise
decken sich in einigen wichtigen Punkten feministische Grundannahmen
über Prostituierte und deren Kunden mit denen von klassischen
Zuhältern, auch wenn beide Gruppen daraus verschiedene Konsequenzen
ableiten. Es scheint sogar ein wenig, als hätten die Hardliner-Feministinnen
das Bild von der alten, zuhältergesteuerten Prostituierten übernommen.
Solange das erotische Dienstleistungsgewerbe sittenwidrig war
und Freudenhausbetreiber sich der "Förderung von Prostitution"
strafbar machten, wenn sie für die Dienstleisterinnen angenehme
und sichere Bedingungen schufen, war der Anteil der zuhältergesteuerten
Prostituierten im gesamten Gewerbe deutlich höher, als das seit
der Aufhebung des Sittenwidrigkeitsparagraphen in Deutschland der
Fall ist. Sie werden mehr und mehr von selbstbestimmten Frauen, zu
denen die meisten Freier wegen der für sie spürbaren Freiwilligkeit
lieber gehen, verdrängt.
1.
Annahme:
"Huren sind willensschwach und manipulierbar."
Der klass. Zuhälter leitet(e) daraus ab: ...es ist
daher leicht für mich, über sie zu bestimmen und sie auszunutzen,
...
Feministinnen folgern: ...und müssen daher von "kompetenter
Seite" geleitet und vor sich selbst geschützt werden.
2. Annahme:
"Alle Erotikdienstleisterinnen lehnen ihre Tätigkeit im
Grunde ab."
(prostituieren sich wider Willen)
Folgerung des klass. Zuhälters: ...und
fühlen sich deshalb schlecht und schmutzig. Nur Männer wie
ich geben ihnen in abgegrenztem Rahmen ein Selbstwertgefühl,
solange sie dankbar tun, was uns gefällt. Wenn
nicht, ist es leicht für uns, sie nieder zu machen.
Folgerung
der Feministinnen: ... Man muss die wider Willen Prostituierten
schützen, indem man die Freier durch drohende Strafen von ihnen
fernhält.
3. Annahme:
"Eine Erotikdienstleisterin empfindet
weder Lust noch Freude bei ihrer Tätigkeit."
Das war und ist teilweise immernoch
Grundvoraussetzung für das alte, zuhältergprägte Lustgewerbe!
Liess sich in diesem Milieu eine Frau z. B. oral von einem Freier
zum Orgasmus bringen und dabei (oft von Kolleginnen!) erwischen, folgten
Sanktionen!
Dem klassischen Zuhälter ist es sehr wichtig, dass die für
ihn anschaffende Frau keinen Respekt für ihre Freier hat und
keine Lust durch sie erlebt, damit sie nicht unter deren Einfluss
gerät und darüber womöglich den Ausstieg oder in eine
selbstbestimmte Prostitution findet.
Der klass. Zuhälter kann überhaupt seine Existenzberechtigung
nur damit begründen, dass er für die Hure als Schutzschild
vor den stets zu beargwohnenden Freiern dasteht.
Den
fundamentalistischen Feministinnen dient diese Annahme wiederum
als Bestätigung dafür, dass man Prostituierte vor dem grundsätzlich
stattfindenden Missbrauch durch Freier schützen muss.
Ein
Argument der Sexkauf-Befürworter:
"Das
älteste Gewerbe der Welt wird es immer geben."
ist eine unbelegbare Prognose in die Zukunft. Besagte Feministinnen
entlarven diese Aussage zu Recht als Vorurteil.
Daraus
aber, ohne fundierte Untersuchung der Voraussetzungen für das
Phänomen, nur von der eigenen Lebenspositionierung ausgehend,
eine Rechtfertigung für eine Vorgehensweise (nach schwedischem
Muster) abzuleiten, ist unsinnig!
Bevor man sich zu einem Eingriff in eine offenbar
sehr beständige, gesellschaftliche Institution, wie dem erotischen
Dienstleistungsgewerbe entschliesst, sollte man die Motive von Erotikdienstleisterinnen
und Freiern wesentlich profunder kennen, als es die fundamental-feministische
Seite offenbar tut!
Bisher scheint ihr vorwiegend über den relativ kleinen Anteil
der Deliquenten, die bei professionellen Liebesdienerinnen oder Zwangsprostituierten
respektlos oder gar gewalttätig sind, etwas bekannt zu sein.
In Schweden hat sich durch die im radikal-feministischen Sinne
veränderten Gesetze seit 1999 das Erotikdienstleistungsgewerbe
zur fast reinen Notprostitution, unter für die Frauen entwürdigenden
Vorausstzungen, gewandelt.