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Die
wichtigste Voraussetzung für unsere Tätigkeit ist neben einem
ausgeprägten Interesse an Erotik ein sicheres
Gefühl für die Unverletzlichkeit der eigenen Grenzen.
Nur diese Sicherheit versetzt eine risikobewusste Frau überhaupt
erst in die Lage, einen Freier, den sie zunächst gar nicht kennt,
zu verführen, ihn sehr nahe an sich heran zu lassen, ohne Angst
vor Grenzverletzung. Nur so kann sie aufmerksam aber gelassen die Begegnung
als mehr oder weniger erotisches Abenteuer erleben.
Einen
Freier, zu dem sie keinen Draht findet, lehnt eine professionelle Lustbegleiterin,
die auf ihr Wohlergehen bedacht ist und ihren Job noch für längere
Zeit mit etwas Vergnügen ausüben möchte, von vornherein
ab!
Unter
solchen Voraussetzungen, so bestätigt das unsere langjährige
Erfahrung, kommt es nur sehr selten zu ernsthaften Übergriffsversuchen
von Seiten der Freier.
Tritt ein solcher Fall ein, bedeutet dies das sofortige Ende des intimen
Beisammenseins. Ggf. erstatten ihm die betreffende Frau und ggf. die
Agentur/Freudenhaus anteilig das gezahlte Honorar zurück und schicken
den Freier weg.
Frauen,
die im Rahmen eines Freudenhauses arbeiten, haben es in einer solchen
Situation leichter, als Kolleginnen, die ganz auf sich allein gestellt
sind. Im Freudenhaus kümmert sich das Management um den schwierigen
Gast, während sich die betreffende Frau aus der Bedrängnis
bringen kann.
Eine
auf längere Sicht erfolgreiche Erotikdienstleisterin muss über
ausreichende soziale und kommunikative Kompetenz verfügen, um das
Spiel zwischen Verführung, Führung und Hingabe zu beherrschen.
Sie
ist eine professionelle Praktikerin der Erotik. Richtige Berufsbezeichnungen
wären demnach z.B:
Eropraktikerin
oder Lustbegleiterin
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